AGB

§ 1 MIETGEGENSTAND

1.1 Gegenstand des Mietvertrags ist die zeitlich befristete Überlassung der Räumlichkeiten des Mietstudios studio cliq, gelegen in der Osteinstraße 4, 55118 Mainz. Zur Anlieferung kann der Innenhof genutzt werden; eine dauerhafte Nutzung des Hofs (z. B. als Parkplatz) ist nicht gestattet.
1.2 Die Räumlichkeiten werden in besenreinem Zustand übergeben und sind vom Mieter in gleichem Zustand zurückzugeben. Ein Anspruch auf bestimmte Einrichtungsgegenstände besteht nicht.
1.3 Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände und Räume pfleglich zu behandeln.
1.4 Die weiße Studiofläche (Hohlkehle) wird gereinigt im Standard „Boden genutzt / fleckig“ & „Hintergrund / Seiten- & Rückwand weiß und sauber“ übergeben. Die Seiten- & Rückwände beginnen ab der 1. Neigung des Bodens der Hohlkehle zur Wand. Sollte der Boden der Hohlkehle durch starke Verunreinigung wie z. B. Kaffee-, Rotwein-, Farbflecken verunreinigt sein, hat der Mieter die Kosten der Beseitigung dieser zu tragen. Dies gilt ebenso ab einer leichten Verschmutzung der Rück-, bzw. Seitenwände der Hohlkehle, wie z. B. durch Fußabdrücke. Bei Beschädigung der Hohlkehle wird die Reparatur nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei grober Verschmutzung (wenn bspw. Anstrich nötig ist) wird eine Reinigungsgebühr von 85 € zzgl. MwSt. erhoben.
1.5 Übermäßige oder außergewöhnliche Verschmutzungen des Studios, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, werden nach Aufwand und gemäß aktueller Preisliste berechnet.

§ 2 MIETPREISE

2.1 Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, einsehbar auf der Website www.studiocliq.de.
2.2 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Die Berechnung der Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Mietbeginn – unabhängig vom tatsächlichen Eintreffen oder Beginn der Nutzung durch den Mieter.
2.4 Zusätzliche Leistungen (z. B. Reinigungen, Personal, Technik) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gemäß aktueller Preisliste oder individueller Vereinbarung gesondert berechnet.
2.5 Werden dem Mieter über studio cliq Gegenstände Dritter zur Verfügung gestellt, erfolgt die Abrechnung zuzüglich einer branchenüblichen Handlingpauschale.
2.6 Überstunden werden je angefangener Stunde berechnet.
2.7 Wochenend- und Feiertagszuschläge betragen 100 EUR pro Tag.

§ 3 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Reklamation einer Rechnung hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Mietpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
3.3 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ist der Mieter Unternehmer im Sinne des §14 BGB, ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen.
3.4 Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist der Vermieter nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Ablauf dieser Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, sämtliche vertraglichen Leistungen zurückzuhalten, bis alle Rückstände beglichen sind.
3.5 Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsfristen behält sich der Vermieter zusätzlich das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
3.6 Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Schadensprüfung der Mietsachen und vollständiger Begleichung der Rechnung auf ein vom Mieter benanntes Konto zurücküberwiesen.
3.7 Verträge, die der Vermieter im Namen des Mieters mit Dritten (z. B. für Catering, Reinigung oder Entsorgung) abschließt, sind vom Mieter vollständig zu tragen – auch im Falle einer kurzfristigen Stornierung durch den Mieter.

§ 4 NUTZUNG DER MIETSACHE

4.1 Die Nutzung ist ausschließlich auf Foto- und Filmproduktionen, Podcast-Aufnahmen sowie Workshops oder Seminare beschränkt. Eine anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
4.2 Der Mieter verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang mit der Mietsache sowie der Ausstattung. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
4.3 Der Mieter hat sicherzustellen, dass durch Nutzung keine übermäßige Lärmbelästigung oder Störung der Nachbarschaft entsteht. Gemeinsame Flächen (z. B. Innenhof, Eingangsbereich) sind freizuhalten.
4.4 Eine Schlüsselübergabe erfolgt nicht. Öffnung und Schließung der Räumlichkeiten übernimmt ausschließlich ein Mitarbeiter des Vermieters. Bei Verlassen des Studios ist ein Ansprechpartner zu informieren.
4.5 Aus Sicherheitsgründen dürfen sich maximal vier Personen gleichzeitig auf der Hohlkehle aufhalten.
4.6 Der Zutritt zum Bürobereich ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung erteilt wurde.
4.7 Die im Studio vorhandene Küche darf ausschließlich zur Zubereitung einfacher Speisen und Getränke genutzt werden.
  4.7.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Küche sauber zu hinterlassen, benutztes Geschirr abzuwaschen bzw. in die Spülmaschine zu räumen.
  4.7.2 Eine gewerbliche Nutzung (z. B. für Cateringproduktion) ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache gestattet.
  4.7.3 Lebensmittelreste und Müll sind eigenständig zu entsorgen.
  4.7.4 Der Vermieter behält sich vor, bei starker Verschmutzung eine Reinigungsgebühr zu erheben.

§ 5 TECHNIK UND ZUSATZ-EQUIPMENT

5.1 Technische Ausstattung (wie Lichttechnik, Kameras, Audio-Equipment, Monitore, Aufnahmegeräte, Requisiten oder sonstige Studioausstattung) ist nicht im Grundmietpreis enthalten und kann optional hinzugebucht werden. Eine Übersicht der verfügbaren Technik sowie der jeweiligen Mietpreise befindet sich auf der Website www.studiocliq.de oder wird auf Anfrage bereitgestellt.
5.2 Die gebuchte Technik wird dem Mieter in einwandfreiem, geprüftem Zustand übergeben. Der Mieter hat sich vor Nutzung von der ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
5.3 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, mangelnde Sorgfalt oder vorsätzliche Beschädigung der Technik entstehen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Die Nutzung des technischen Equipments durch externe Dienstleister (z. B. eigene Kamerateams oder Techniker) bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Vermieter.
5.5 Für den Fall, dass Technik durch technische Störungen oder Ausfälle nicht wie vereinbart zur Verfügung steht, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den anteiligen Mietpreis der betroffenen Geräte. Ein darüber hinausgehender Anspruch (z. B. auf Schadensersatz oder Produktionsausfall) besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.6 Nicht zurückgegebene, beschädigte oder fehlende Zubehörteile (z. B. Kabel, Akkus, Adapter) werden dem Mieter entsprechend dem Wiederbeschaffungswert oder nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.7 Bei der Buchung von Technik mit Personal (z. B. Lichtassistenz, Kameraoperator) gelten gesonderte Konditionen, die individuell vereinbart werden.

§ 6 HAUSRECHT

6.1 Der Vermieter behält sich das uneingeschränkte Hausrecht in allen vermieteten Räumen sowie den gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z. B. Flure, Hof, Sanitäranlagen) vor.
6.2 Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, die Räume während der Mietzeit nach vorheriger Ankündigung zu betreten, insbesondere zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen.
6.3 In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Gefahr im Verzug, Störung des Betriebsfriedens, Verstoß gegen Vertragsbedingungen) ist ein Betreten ohne vorherige Ankündigung zulässig.
6.4 Den Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Ein wiederholter Verstoß kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen.
6.5 Es sind keine Tiere erlaubt.

§ 7 UNTERVERMIETUNG / DRITTNUTZUNG

7.1 Eine Untervermietung der Mieträume oder die unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
7.2 Der Mieter bleibt in jedem Fall vollumfänglich verantwortlich für das Verhalten und die Einhaltung der Mietbedingungen durch Dritte, denen die Räume überlassen werden.
7.3 Eine gewerbliche Weitervermietung des Studios – z. B. an andere Produktionsfirmen, Fotograf:innen oder Veranstalter – ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
7.4 Der Aufenthalt von mehr als 20 Personen gleichzeitig in den Mieträumen bedarf der vorherigen Absprache. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Zugang bei Überschreitung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 8 ZUSTAND DER MIETSACHE / SCHÄDEN

8.1 Die Räumlichkeiten gelten als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben, sofern keine Mängel bei Übergabe gemeldet werden.
8.2 Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
8.3 Der Vermieter haftet für Sachmängel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.4 Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Begleitpersonen oder beauftragte Dritte verursachten Schäden. Das gilt auch für fahrlässige Beschädigungen oder Missbrauch der Einrichtungen.

§ 9 RÜCKGABE

9.1 Die vereinbarte Mietzeit ist verbindlich einzuhalten. Verlängerungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich und werden gemäß Preisliste berechnet.
9.2 Das Studio ist vollständig geräumt, besenrein und im Originalzustand zurückzugeben. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihre ursprüngliche Position zu bringen.
9.3 Verspätete Rückgaben oder nicht ordnungsgemäße Zustände können mit zusätzlichen Kosten belegt werden. Etwaige Folgeschäden durch verspätete Übergabe an nachfolgende Mieter sind vom Mieter zu ersetzen.

§ 10 HAFTUNG

10.1 Der Mieter nutzt die überlassenen Räume sowie sämtliche Einrichtungen und technischen Geräte auf eigene Gefahr.
10.2 Der Vermieter haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für durch den Mieter eingebrachte Gegenstände, Technik oder persönliche Wertgegenstände. Das gilt insbesondere bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Einbruch. Eine entsprechende Versicherung obliegt dem Mieter.
10.4 Für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.5 Der Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste oder beauftragte Dritte verursachten Schäden an Räumen, Inventar, Technik oder Dritten. Dies gilt auch für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung oder mangelhafter Beaufsichtigung.
10.6 Der Mieter ist verpflichtet, bei Veranstaltungen oder Produktionen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. Verwendung von Flüssigkeiten, pyrotechnischen Effekten, gefährlichen Requisiten) dies vorab schriftlich anzuzeigen. Die Nutzung ist ggf. nur mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen oder entsprechender Versicherung zulässig.
10.7 Schäden und Mängel, die während der Mietzeit auftreten oder festgestellt werden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
10.8 Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Nutzung der Mietsache durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

§ 11 BUCHUNG, STORNIERUNG UND VERTRAGSBEENDIGUNG

11.1 Eine Terminanfrage oder Vormerkung begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
11.2 Der Mieter kann eine bestätigte Buchung schriftlich stornieren. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Vermieter. Es gelten dabei folgende Stornierungsbedingungen:
  11.2.1 bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  11.2.2 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  11.2.3 ab 6 Tage vor Mietbeginn: voller Mietpreis, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde
11.3 Bereits geleistete Zahlungen werden bei fristgerechter Stornierung entsprechend der oben genannten Staffelung anteilig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht bei nicht fristgerechter oder fehlender Absage.
11.4 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist einmalig und nach Verfügbarkeit möglich, wenn sie mindestens 7 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Termin erfolgt. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.
11.5 Im Krankheitsfall, bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen (z. B. behördlichen Anordnungen) bemühen sich beide Vertragsparteien um eine einvernehmliche Lösung. Eine generelle Stornofreiheit besteht jedoch nicht.
11.6 Eine teilweise Inanspruchnahme der gebuchten Mietzeit berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises.
11.7 In allen Stornierungsfällen bemüht sich der Vermieter, die ausgefallene Mietzeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dies, wird dem Mieter lediglich der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Mietpreis und dem durch Ersatzmieter erzielten Erlös berechnet.
11.8 Sollte einer der Punkte 2.3 oder 7.1 nicht eingehalten werden, ist der Vermieter berechtigt, die Vermietung unverzüglich zu beenden und sämtliche Produktionen abzubrechen. In diesem Fall haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Ausfälle oder Folgekosten.

§ 12 DATENSCHUTZ / SONSTIGES

12.1 Der Mieter hat sich auf Verlangen durch ein gültiges Ausweisdokument zu identifizieren. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
12.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Dies wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
12.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.5 Gerichtsstand ist Mainz, sofern gesetzlich zulässig.